Einheitswertermittlung
Im Zuge der Neufeststellung der Einheitswerte bieten wir Ihnen Unterstützung beim Ausfüllen der amtlichen Erhebungsbögen und vertreten Sie auf Wunsch vor dem zuständigen Finanzamt.
Als Grundlagen für das Ausfüllen der Erhebungsbögen können herangezogen werden:
- Gültiges Forstoperat bzw. Waldwirtschaftsplan
- Ergebnisse einer fundierten Stichprobeninventur